IMPRESSUM

Sandeep Abraham
Rosas’n’Co
Konradstrasse 61
8005 Zürich
Schweiz
Tel +41 78 956 62 01
info@sabraham.ch

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Leistungen der Produktionsfirma

Die Einzelfirma Sandeep Abraham verpflichtet sich, die an der Offerte angeführten Leistungen fristgerecht abzuliefern. Bei Mehraufwänden, im Falle einer Arbeitsverzögerung durch Dritte oder bei Ereignissen, die die Beauftragte nicht zu vertreten hat, haftet die Beauftragte nicht für die zu späte Lieferung.

2. Offerte / Mehraufwände

Die Leistungen der Beauftragten bestimmen sich grundsätzlich nach dem Inhalt der schriftlichen Offerte. Für die über diese hinausgehenden Mehraufwände auf Wunsch des Auftraggebers wird eine zusätzliche Entschädigung entsprechend der Tagesgage verrechnet.

3. Urheberrechte

Sämtliche Rechte am gesamten bei der Produktion entstandenen Bild-, Ton und Textmaterial inkl. Endprodukt verbleiben grundsätzlich bei der Einzelfirma Sandeep Abraham und dürfen von dieser für Werbezwecke und Akquisition verwendet werden. Das Endprodukt darf vom Kunden im Rahmen des in der Offerte vorgesehenen Zwecks genutzt werden.
Für Zweit- oder Mehrnutzung und die Weiterverarbeitung des Produkts oder einzelner Teile davon hat der Auftraggeber die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Sandeep Abraham einzuholen und allenfalls entsprechend zu entschädigen.
Insbesondere ist eine Weiterübertragung des Endproduktes oder von Teilen davon ohne Einwilligung der Einzelfirma Sandeep Abraham ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Urheberrecht Dritter

Die Einzelfirma Sandeep Abraham legt allenfalls im Produkt verwendetes Bild- und Tonmaterial Dritter offen, so weit ihr die Träger/innen des Urheberrechts bekannt sind. Allenfalls geschuldete Entschädigungen von Urheberrechten Dritter sind ausdrücklich nicht im Entgelt enthalten und sind durch den Auftraggeber, den Dritten separat zu entschädigen.
Die Abgeltung von Urheberrechten Dritter ist in jedem Fall als in der Offerte nicht enthaltenen Mehrkosten für den Auftraggeber zu verstehen.
Sofern die Einzelfirma Sandeep Abraham für die Entschädigung von Urheberrechten Dritter aufgekommen ist, sind ihr die entsprechenden Kosten durch den Auftraggeber zu vergüten.

5. Zulieferung Daten

Falls vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte (Bild-, Ton- und Textmaterial) ins Produkt einzubinden sind, müssen diese in einem lesbaren Format und für die fristgerechte Abwicklung des Auftrages rechtzeitig der Einzelfirma Sandeep Abraham geliefert werden. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat dafür besorgt zu sein, dass die Verwendung des gelieferten Materials keine Rechte Dritter verletzt. Die Einzelfirma Sandeep Abraham haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Weiterverwendung der vereinbarten Leistung infolge verletzter Rechte Dritter. Ebenfalls ist die Entschädigung für die Leistung der Einzelfirma Sandeep Abraham trotzdem im vollen Umfang geschuldet.
Bei der Weiterverarbeitung dieser Inhalte geht die Einzelfirma Sandeep Abraham davon aus, dass die Berechtigung zur solchen Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

6. Generelle Grundlagen

ROHmaterial/Endprodukt

Das Rohmaterial gehört der Produktionsfirma Sandeep Abraham und wird für ein Jahr archiviert. Danach kann es gegen einen finanziellen Aufpreis weiter archiviert werden. Der Kunde hat nur Recht auf das Endprodukt.

Annullierung

Annulliert der Kunde eine Produktion später als 5 Tage vor Arbeitsbe-
ginn, so hat die Produktionsfirma folgende Ansprüche auf Entschädigung für
den Lohnausfall der Crew und Materialkosten:
– Wenn die Absage weniger als 24 Stunden (d.h.weniger als einen Tag)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 100% des Honorars
– Wenn die Absage weniger als 48 Stunden (d.h. weniger als zwei Tage)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 75% des Honorars
– Wenn die Absage weniger als 72 Stunden (d.h. weniger als drei Tage)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 50% des Honorars.
– Wenn die Absage weniger als 120 Stunden (d.h. weniger als 5 Tage)
vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wird: 25% des Honorars
– Wird die Absage mehr als 5 Tage vor Arbeitsbeginn mitgeteilt, besteht
kein Anspruch auf Entschädigung für den Lohnausfall.

Rechnungsstellung

Pro Sendung erfolgt eine Rechnung. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Zahlungsfrist

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

Nutzungsrechte

Alle angebotenen Titel sind nur für Ihren privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Jede andere Nutzung stellt einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar.
Die Anfertigung von Kopien zum Zwecke des Verkaufs, kommerziellen Verleihs, der öffentlichen Ausstrahlung oder Weitergabe bzw. Überlassung an Dritte ist verboten.

Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

7. Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Einzelfirma Sandeep Abraham.